Der Stammbaum der Familie ter Haseborg
Die Reise unserer Familie durch die Zeit.
Menno ter Haseborg
Der Pastorensohn Menno ter Haseborg (1738-1808) heiratete im Jahr 1772, im Alter von 34 Jahren die gleichaltrige Gepke Goemans (1738-1813), die in den Quellen als „Juffer“ (Jungfrau / alte Jungfer) bezeichnet wird. Bei seiner Eheschließung wird Menno „Huisman“ zu Weener genannt – eine Bezeichnung, die sich auch in späteren Dokumenten findet. Wie kann man sich das Leben als Hausmann vorstellen?

Quelle: Kirchenbuch Weener
Die friesischen Hausleute bildeten in der Frühen Neuzeit eine exklusive bäuerliche Elite.
"Die besondere Geschichte Frieslands, der schwache Adel sowie Abgeschiedenheit und infrastrukturelle Schwäche Ostfrieslands trugen dazu bei,
den Bauern eine im europäischen Vergleich zumindest bemerkenswerte Stellung zu erhalten."1
Diese bäuerliche Oberschicht benannten sich selbst als „Hausmänner“.
„In der Frühen Neuzeit ist ein Hausmann eine Person,
die über einen ganzen Herd verfügt und in allen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung stimmberechtigt ist,
also zu den Interessenten des Dorfes gehört.
Für die ostfriesische Marsch galt seit dem späten 16. Jahrhundert eine genaue Definition,
wonach ein Besitz von mindestens 25 Grasen Eigenland oder 50 Grasen Pachtland einen vollen Bauernherd ausmachte
und den Besitzer in jeder Hinsicht als Interessenten qualifizierte.
Der Ausdruck Hausmann war also fest an einen bestimmten Grundbesitz,
die Hausmannsstelle oder den Herd gebunden."1
Zum Haushalt eines Hausmanns gehörte in der Regel nicht nur die eigene Familie,
sondern nahezu selbstverständlich auch Dienstboten.
Auf größeren Höfen arbeiteten mehrere Knechte und Mägde mit klar geregelten Hierarchien und Aufgaben.
„Auf den mehrsten Plätzen gegenwärtig zwei Mägde, eine große und eine kleine,
manchmal im Westen, wenn viel Vieh vorhanden, auch wohl 3;
der Knecht hat ein Platz wenigstens einen, die mehrsten zwei,
in den Baugegenden die von 80 Diemath oder Matt, oft 3,
einige auf dem Dollartpolder und östlichen Groden selbst 4, nemlich 1 oder 2 große, einen mittel, 1 kleinen Knecht oder Jungen.
Der erstere wird gemeiniglich Baumeister genannt, und ist einigermaßen Oberaufseher der andern,
er zieht die Befehle seines Herrn am Abend ein und theilt sie seinen Cameraden mit.
Die ist freilich nur auf großen Plätzen so Gebrauch, und wenn Witwen Landwirtschaft treiben.
Die große Magd, auf bedeutenden Plätzen oder bei Witwern, heißt Meierste, und hat letzen Falls, das ganze Hauswesen in den Händen […].
Die Dienstboten auf dem Lande wurden immer nur für ein ganzes Jahr geheuert, von Ostern bis Ostern.
Diese selbstverständliche Beschäftigung von Dienstboten zog sich auch durch wirtschaftlich eher schlechte Zeiten,
etwa auf jene nach der Weihnachtsflut."1
Die Hausleute waren bei der Ernte zusätzlich auf den Einsatz von Wanderarbeitern angewiesen,
die vor allem aus benachbarten ärmeren Geestgebieten oder aus Westfalen kamen.
Sie zogen entweder auf dem Lande herum, bis sie Arbeit fanden,
oder versammelten sich an bestimmten Tagen, um von den Bauern angeheuert zu werden.
Diese saisonale Arbeitsmigration wurde zeitgenössisch durchaus kritisch betrachtet,
so wie bei Justus Gruner der z.B. die Zustände auf dem Kirchhof in Norden scharf anprangerte und als entwürdigend betrachtete:
„Die Gegend zählt, nebst dem Ryder-Lande, die reichsten Bauern,
und hier ist es, wo die ärmeren westphälischen Landleute durch saure Arbeit ihr Brod verdienen,
indess diese glücklicher gelegenen Ostfriesen Hand anzulegen verschmähen.
Norden ist der Stapelplatz der auswandernden westphälischen Tagelöhner,
und gleicht in dieser Hinsicht einem Negermarkte, nur dass der Verkauf hier freiwillig und bedingt ist...
Die brodsuchenden Tagelöhner versammeln sich Sonntags vor dem Gottesdienste auf dem Kirchhofe,
wo sie sich als Waare zur Schau ausstellen; die reichen ostfriesischen Wirthe gehen dann unter ihnen umher,
besehen und betasten sie, und dingen, nach ihren Bedürfnissen, Einen oder Mehrere auf eine gewisse Zeit,
gegen einen bestimmten Lohn […]. Der gewöhnliche Termin ist eine Woche, oder auch wohl einen Monat;
selten gehen beide Theile, ihres Vortheils wegen, einen längeren Kontrakt ein,
und nach Ablauf derselben stellt sich der Tagelöhner von neuern auf dem Marktplatze aus."
Neben seiner Tätigkeit als Hausmann wird Menno ter Haseborg vielfach als Sielrichter bezeichnet.
"Der Hinweis auf ausgeübte Ämter teilte dabei gleich zweierlei Dinge mit:
Einmal war ein gewisser Grundbesitz nötig, um überhaupt ein Amt ausüben zu können.
Und zum anderen war man unter den im Dorf ansässigen Interessenten auch geachtet genug,
um in ein Amt gewählt zu werden, gehörte also den Vornehmen des Dorfes an.
Neben dem Hausmannsstatus scheinen für den friesischen Bauern also noch andere Unterscheidungsmerkmale wichtig gewesen zu sein."1
"Die Sielachten standen unter der Aufsicht eines durch die Interessenten gewählten Sielrichters.
Sie genossen, wie auch die Deichrichter, ein kleines Gehalt ...
Wie die Deichrichter, so rekrutierten sich auch die Sielrichter vornehmlich aus den angesehenen Bauernfamilien des Ortes....
Die Deich-und Sielrichter wurden grundsätzlich auf Lebenszeit bzw. bis zu ihrer Abdankung gewählt."1
Menno ter Haseborg war "...des alten Süder Hammrichs buchhaltender Sylrichter...".
Die Wahl in ein solches Amt war ein bedeutendes Ereignis, das üblicherweise mit aufwendigen Feierlichkeiten begangen wurde.
Überlieferte Rechnungen zeigen, dass Wahlfeiern Kosten verursachten,
die sich über Jahre hinweg auf die Beteiligten auswirkten.
Solche Feste dienten nicht zuletzt dazu, Rang, Vermögen und Einfluss des neuen Amtsträgers öffentlich zu demonstrieren.
„Ohling zitiert die überlieferten Rechnungen einer Wahl aus dem Jahre 1744 der Larrelter Sielacht,
bei welcher ein Deichdeputierter, ein Deichrentmeister und ein Exekutor ihr neues Amt antraten.
Die darauffolgende Feier im Hause des Amtsvogts kostete die Ausrichter 300 Gulden, eine weitere Feier fand in einer Wirtschaft statt.
Für Branntwein, Bier, Wein, Mittag- und Abendessen, Tabak, Pfeifen, Kaffee, Tee, Quartier,
Weidegeld für sechs Pferde sowie zerbrochenes Geschirr war eine Rechnung von weiteren 391 Gulden fällig.
Erst drei Jahre später konnte die gesamte Rechnung eingetrieben werden.
Ausschweifende Feiern dieser Art erfüllten ihren Zweck,
demonstrierten sie doch die Wichtigkeit des Ereignisses und die Stellung des neuen Deichrichters als mächtigen und vermögenden Mann."1
Menno und Gepke bekamen in den Jahren 1772 bis 1782 fünf Kinder.
Es ist davon auszugehen, dass alle Kinder der Familie lesen, schreiben und rechnen konnten.
Auf großen Höfen war Buchführung unverzichtbar, und Bildung galt als Ausdruck von Wohlstand und sozialem Anspruch.
"Bildung wurde von den Hausleuten des 17. und 18. Jahrhunderts als zentral und wichtig angesehen.
Eine umfassende Alphabetisierung der Hausleute setzte bereits im 17. Jahrhundert ein und näherte sich im späten 18. Jahrhundert der Vollständigkeit.
Neben landesherrlichen Bemühungen spielte das Engagement der Hausleute selbst eine herausragende Rolle,
Bildung wurde nicht selten privat erworben oder ergänzt."1
Die Hausleute beschäftigten bei entsprechendem Vermögen Privatlehrer und kauften Bücher,
die Kinder konnten höhere Schulen besuchen und später studieren.
Die Söhne Fokko (1772-1862) und Johannes (1776–1828) wurden beide Landwirte.
Wahrscheinlich übernahm der älteste Sohn Fokko mit seiner Frau Everwina Krull (1778-1844),
einer Tochter von „Haußleuten“, den elterlichen Herd.
Die Hochzeit fand 1811 statt, zu einem Zeitpunkt, als Menno und Gepke bereits über 70 Jahre alt waren.
Häufig wurde bei der Hochzeit des Hoferben auch die Hofübergabe und Altersvorsorge der Eltern geregelt.
Johannes hatte bereits 1806 geheiratet und lebte mit seiner Frau, der Landwirtstochter Feeke Hilwerts (1785-1824) und den gemeinsamen Kindern als „boer“ in Bunderneuland.
Über den Sohn Jan Mennes (1779-1845) wird an anderer Stelle ausführlicher berichtet.
Die Töchter Fentje (1774–1843) und Grietje (1782–1857) heirateten ebenfalls standesgemäß.
Fentje (1774 – 1843) heiratete im Jahr 1801 in ihrem Elternhaus „in ouderlyk huis der Bruid“
den Hausmann Henderikus Krull (1774-1847) und bekam mit ihm 8 Kinder.
Grietje (1782-1857) heiratete im Jahr 1804 in erster Ehe ebenfalls einen Hausmann, Jasper Goeman Holtkamp (1775-1818) und bekam mit ihm 5 Kinder und später den Landbouwer Kornelius Jacobus Aapkens (1786-1850).
Zu solchen Hochzeiten gehörte üblicherweise eine umfangreiche Aussteuer.
Sehr wahrscheinlich wurden den Bräuten damals am Tag der Hochzeit ein Brautwagen mitgegeben,
der mit allerlei Mitgift wie Schränken, Gebrauchsgegenständen und Textilien bestückt war.
Zur Aussteuer gehörten zudem üblicherweise zwei Pferde und zwei Kühe.1
Eine Heirat unter Hausleuten war kostspielig.
„Im gesamten 18. Jahrhundert übertraf die durchschnittliche Aussteuer bei Hausmannshochzeiten diejenigen der übrigen sozialen Schichten um ein Vielfaches.
Die Konkurrenz um standesgemäße Heiraten war hoch und trieb die Aussteuern in die Höhe.
Die obere großbäuerliche Hierarchieebene blieb dabei unter sich, insbesondere bei den Hoferben.
Bei Hausmannshochzeiten wurden jetzt Spitzenwerte von bis zu 3.000 Rt. mitgegeben.
Heirateten zwei weichende Erben, so wurde in der Regel beiden eine ansehnliche Aussteuer mitgegeben:
Hier konnte die zusammengelegte Aussteuer durchaus ein Anfangskapital zur Gründung einer eigenen Hausmannswirtschaft bedeuten.
Das mitgegebene Geld hatte demnach … durchaus auch den Zweck des Standeserhalts durch Existenzgründung."1
Die Höhe der Aussteuer machte es für andere Einwohner des Ortes fast unmöglich, in eine Hausmannsfamilie einzuheiraten.
"Die Aussteuer galt als Sicherheit des einheiratenden Ehepartners.
Darüber hinaus trug das eingebrachte Geld zur Finanzierung der Hochzeit bei.
Eine Gütergemeinschaft fand nicht statt, die Aussteuer wurde direkt an die Kinder vererbt.
Verstarb der Ehepartner kinderlos, so fiel die Aussteuer an den heimischen Herd zurück.
Alles in allem war die großbäuerliche Hochzeit für alle Beteiligten eine enorme finanzielle Belastung.
Zeitgenössische Polizeiordnungen versuchten zumindest die Aufwendungen für die Feierlichkeiten zu beschränken:
So legte die jeversche Polizeiordnung des Jahres 1744 die Dauer einer Hochzeit auf nicht mehr als zwei Tage
bei nicht mehr als sechs Speisen für volle Hausleute oder Kaufleute fest...
Allein die Kosten für Hochzeit und Aussteuer belasteten eine Familie unter Umständen auf Jahrzehnte."1
Der Familie des Menno ter Haseborg ging es finanziell so gut,
dass sich ihre Namen ab dem Jahr 1798 häufiger in den Notariatsakten des Johann Anton Kirchhoff zu Weener finden.
Menno trat mehrfach als Kreditgeber auf, ebenso seine Frau Gepke, die z.B. 1774 2400 Gl. Gold verliehen hatte.
Der Kredit war ein elementarer Bestandteil der bäuerlichen Wirtschaft.
Wer Bargeld zur Verfügung hatte, investierte einen Teil davon in Kredite an Verwandte, Nachbarn und Bekannte.
Bargeld bewahrte man in der Regel nicht zu Hause auf, sondern legte es an.
"Die Anleihe auch größerer Geldmengen in bäuerlichen Haushalten brachte es mit sich,
dass Kredite enorme Laufzeiten aufwiesen, die Vererbung über Jahrzehnte laufender Kredite war geradezu ein Kennzeichen frühneuzeitlicher Geldwirtschaft.
So gab Gepke Jans Goeman 1.800 Obligationen im Wert von mehreren Tausend Gulden an ihre Erben weiter.
Unter diesen Obligationen fand sich z.B. ein seit 36 Jahren laufender Kredit über 500 Rt. an Jan Mellen Goeman,
offensichtlich einen Verwandten, der auf fünf Prozent jährliche Zinsen festgesetzt war.
Ein weiterer, ebenfalls an Jan Mellen Goeman ausgestellter Kredit über 108 Gulden lief sogar bereits seit 39 Jahren."1
In den Akten des Notars Johann Anton Kirchhoff zu Weener findet sich das Inventar der Nachlassenschaften der
Gepke Goeman zu Weener vom 30. September 1813 mit einem festgestellten Wert von 15.835 Gl. 13 St. 1 1/3 D.nholl.
Menno starb am 26. Dezember 1808, im Alter von 71 Jahren in Weener, an "verval van Krachten" (Kräfteverlust). Im Ommelander courant erschien eine Anzeige der Familie.

Quelle: Ommelander courant, 3. Januar 1809
Seine Frau Gepke folgte ihm vier Jahre später. Sie starb am 06. April 1813 in Weener, "na eene ziekte van weinig dagen" (nach einer kurzen Krankheit). Im Feuille d'affiches, annonces et avis divers de Groningue erschien ihre Anzeige.
Quelle: Feuille d'affiches, annonces et avis divers de Groningue, 13. April 1813
Das Leben des Menno ter Haseborg steht exemplarisch für die wirtschaftlich und sozial privilegierte Schicht der ostfriesischen Hausleute im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert. Als Pastorensohn gelang ihm der Übergang in die großbäuerliche Elite, was sich sowohl in seinem Status als Hausmann als auch in der Übernahme kommunaler Verantwortung als Sielrichter widerspiegelt. Beides setzte nicht nur ausreichenden Grundbesitz voraus, sondern auch Ansehen, Vertrauen und dauerhafte wirtschaftliche Stabilität. Die Ehe mit Gepke Goemans festigte diese Position zusätzlich. Auch die Lebenswege der Kinder spiegeln den erfolgreichen Standeserhalt wider. Die Söhne blieben im landwirtschaftlichen Milieu, die Töchter heirateten überwiegend Hausleute oder wohlhabende Landwirte.
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