Notizen |
- Tyacke stammt gebürtig von dem adligfreien Gut Aylingewehr. Adlig frei oder roßdienstpflichtige Güter mussten bei Freuden- oder Trauerfällen Ritterdienste leisten und mit 1 oder 2 Pferden bei Hof erscheinen. Sie waren dafür aber von bäuerlichen oder bürgerlichen Abgaben befreit. Diese Freiheiten waren nicht an eine Person oder einen Herd gebunden, sondern allein der Grund und Boden bzw. eine Parzelle war adlig frei. Diese Familien zählten nicht zu den Häuptlingen, standen aber in einer gehobenen bäuerlichen Stellung.
Die Warf Aylingewer lag, zusammen mit Coldeborg und Boomborg, südlich von Hatzum im Rheiderland am Heerweg nach Jemgum.
Die Zeit in der sie und ihre Familie lebte, war geprägt von Unruhen und Wirren. 1533 fand die erste Jemgumer Schlacht statt, Baltharsar von Esens zog plündert durch das Rheiderland und 1568 versetzte die 2. Jemgumer Schlacht die Menschen in Angst und Schrecken.
- Tyacke war Erbin zu Aylingewer, Stapelmoor, Hatzum, Wischenborg und Miterbin vom Bunder Steenhues. Das Steinhaus Bunderhee ist eine der ältesten erhaltenen Burgen Ostfrieslands. Die dreigeschossige Turmburg stammt aus dem 14. Jahrhundert und war Häuptlingssitz. Sie ist in der Grundsubstanz unverändert erhalten. Der barocke Anbau wurde im Jahr 1735 fertiggestellt.
- Mester Haye und Tyake scheinen kurze Zeit in Emden zu wohnen, wo auch ihre Tochter Etta geboren wird. Hausbesitz in Emden war für eine wohlhabende Familien aus dem Reiderland keine Ausnahme. Laut den Emder Kontraktenprotokollen hat seine Frau Tyacke dort ein Haus von ihrer Mutter Etta geerbt.
Das er als Arzt in Emden gelebt hat bestätigt keine Urkunde.
- Aus dem ältesten Band der Leerorter Kontakten-Protokolle Fol. 83 ist bekannt, dass Mester Haytke mit seiner Frau Tyake 1528 größeren Besitz: "de Huesstede myt den sten, dar up steyt to Stapelmoer, verschiedenen Ländereien beschwettet von Dydde, Tyabern, Boel Habbens, Wyrtke, Her Lüppo, Emekenhus, Goeke Kneuel usw. ewig und erffliken koep vor 9 styge Gulden" an Dirk Cremer to Stapelmoer verkauft.
- Am 13.11.1541 verkauften Tyacke und Heyne Sibckens der "dogentsamen" Houwe, Witwe des sel. (verstorbenen) Heuwe tho Aylingewer, "ein halb boustede", die Tyake von ihrer sel. (verstorbenen) Mutter Ette geerbt hat und die Houwa z. Zt. bewohnt (Rep. 234 3 S 1210). In der zweiten Hälfte wohnen sie selbst.
- In einer Urkunde vom 03. März 15?? (nicht lesbar) geht es um einen Rechtsstreit zwischen Hayke Betkens to Stapelmoer (Kläger) und Folqwen, sel. Aldrick to Weener Witwe und Tyaken, sel. Hayyens daselbst Witwe. Der Streit geht um Land in einer Venne bei Holthuesen, aus dem Nachlass von Haykens Bruder Ontke, das er mit Wiederkauf an sel. Ummen to Weener verkauft hatte. Zeugen sind Sybo Hayken (Amtmann zu Leer) und Jelricus (Amtsschreiber up den Orde von 1518-1528).
- Ihren dritten Ehemann hat sie 1543 noch überreichlich "sichergestellt":
Am 06.07.1543 kaufen Heyno und Tyake und "ore Erben" ein Haus in der kleinen Deichstrasse, "mit kamern, ein pütte und ein vry gang vp Grund und werve der Kerspelkerken binnen Embden" (Rep. 234 3 S 117). Am gleichen Tag lässt das Ehepaar einen Leibzuchtvertrag auf Gegenseitigkeit eintragen, in dem Tyake, vor allem ihrem Mann, das halbe Haus zu Emden, in dem sie jetzt wohnen, den Herdt upt Wold und 6 Gulden Rente tho Oldendorp zur freien Verfügung sichert, außerdem "vulle delinge" von Tyakes sämtlichen Gütern mit Tyakes Kindern aus den vorigen Ehen, so ihr Haus tho Aylingewer etc. (Rep 234 3 S 118).
- Schon am 17.06.1544 müssen die Eheleute auf ihr zugekauftes Haus eine Rente aufnehmen. Nach den Prozessakten stirbt Tyacke kurz darauf in Emden. Sie muss vor dem 10.10.1544 gestorben sein, da Heyne Sybets, Bürger, aus seinem (!) Haus in der Dyckstr. wieder eine Rente verkauft, d.h dass er erneut Geld anleiht und so sein Haus belastet.
- In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen.
Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard:
- 1 Heerde zu Hatzum
- 1 Heerd zu Wischenborg
- 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt",
1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede.
Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut.
Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593).
Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können.
Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt.
Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592).
Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf.
Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben.
Die Übereinkunft lautet:
"Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende...
Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten.
Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman."
Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt.
- Erst 1574 - ohne den Ausgang des Erbstreits abzuwarten - wird Tyakes Nachlass geteilt:
- Das Erbe zu Stapelmoor nehmen Ockas Nachkommen und Etta in der ausdrücklich geäußerten Hoffnung, mit Hayo Uniken`s Erben eine Einigung über die "Kemenade" (= Stenhues) zu Stapelmoor zu finden.
- Das Aylingeweer-Erbe übernehmen die beiden Söhne und verkaufen es bald für 8400 Gulden (wahrscheinlich an das Ehepaar Hewo und Houwe von Aylingeweer).
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