Notizen |
- Menne Wiardes thor Haseborg(h) tritt als prominente Persönlichkeit seiner Zeit in zahlreichen Urkunden auf. Als Beistand, Zeuge, Vormund, prozessführend, Land kaufend oder flurbereinigend und Resterbe im Näherkaufsrecht an die Verwandtschaft abgebend.
- Er ist vielfacher Grundbesitzer.
- Häufig wird angegeben, dass die Eltern von Menno Wiardts ter Haseborg Wiard Siewkes und Anna Teden waren. Nach neueren Forschungen ist dies nicht richtig, weil diese Ehe nicht existiert hat. Mennos Mutter Anna Mennes (der Name Teden wurde ihr wohl später zugeschrieben) heiratete 1535 in 2. Ehe Otto Vlaßkoper. Wiard Siewkes urkundet jedoch noch anno 1562 in Weener und fällt damit als Ehemann der Anna Mennes und als Vater von Menno Wiardts ter Haseborg und seiner Schwestern aus.
- 1574 sagt Menno ter Haseborg als Zeuge vor dem Reichskammergericht aus, er sei Hausmann, ungefähr 50 Jahre alt und sein Vermögen gibt er mit 4 oder 5000 Gulden an (Rep. 101 22).
- Wibben Vlaßkoper setzt am 06.05.1577 sein Testament auf. Seine Schwestern Asse, Grethe und Moetke erben aus seinen Gütern zusammen 300 Gulden. Sein Halbbruder Menno erhält seine Kleider, Ringe und Silber.
Schwanke Gökenß van Aßkendorp ist nicht mit Wibben verheiratet. Seine "Hußholdersche" erbt jedoch seinen Nachlass und die gemeinsamen Kinder erkennt er als echte Kinder an (Rep. 101 512, 513).
- 1590 wird er als Kommandant im Amt Stickhausen beim ostfriesischen Grafen Johan eingesetzt. Mathilde Ites geht davon aus, dass er diese Amt, wegen seiner Abstammung aus einer alten ostfriesischen Familie erhalten hat.
- Johan, Otto und Gayke Wibben werden 1601 vor dem Reichskammer von ihrer Cousine Ette Poppen und dann auch von ihrem Onkel Menno Wiards ter Haseborg wegen der Herausgabe des Herdes in Jemgum angeklagt, der nach Aussage des Menno Wiardts von "Kleine Wihardt" stammt (Rep. 101 512,513).
Am 18.03.1611 findet ein Vergleich statt zwischen Henrich Hovels namens seiner Ehefrau Etta Poppen und Johan und Otto Wibben über die Beendigung des Erbschaftsprozesses. Henrich von Hovels erhält die beiden Häuser in Emden, Johan Wibben wird mit 100 Taler entschädigt und Bruder Otto erhält die strittigen Güter in Jemgum (Rep 1 1154)
- Auf ihrem stark abgetretenen Grabstein an der Kirche in Weener sind einige Worte noch erhalten und ebenso das Allianzwappen.
Die Inschrift auf dem Grab, die in einer holländischen Familie aufgehoben wurde und mit den erhaltenen Wortresten auf dem Grabstein genau übereinstimmt, lautet:
"Anno 1603 in december is dee ehrenveste und Manhafte Menno thor Haseborgh und in 1616 in Augusti dessen huesfrawe dee ehr und doegetsame Ette Crumminga in den Heren entslapen und verwachten alhir eyne salige uperstandung."
Das Wappen (3 Lilien und ein gezähnter Querbalken) geht, laut Mathilde Ites, wohl auf das Geschlecht der Dedden zurück. Auf der Seite von Etta ist der Crummingasche Löwe abgebildet.
- In ihrem Testament vermacht Etta von dem Bunde den 5 Geschwistern Uncken zu Leer (Johan, Etta, Awa, Hille und Hayo) und ihrer Nichte Tyacke v. Aylingewer ihren Besitz zu 6 gleichen Teilen.
Etta besaß das Erbe von ihrer Mutter Emme und ihrem ledig verstorbenen Bruder Wiard:
- 1 Heerde zu Hatzum
- 1 Heerd zu Wischenborg
- 1/3 Teil des Familienbesitzes der Geschwister Aylingeweer zu Stapelmoor, bestehend aus: 1 Steinhaus genannt "Drakenmundt",
1 Schatthaus mit 90 Grasen Landes und 6 Grasen Provestkamp, 3 Moerten, 7 Werffen und 1 Huesstede.
Drakemond war eine wehrhafte Bauernburg in Stapelmoor, die den damaligen Heerweg sicherte. Damals als Bollwerk gegen Süden gebaut.
Etta von dem Bunde hatte den Groninger Loert Hornekens geheiratet und stirbt ohne Nachkommen und Geschwister. Der Witwer gibt, nach altem Recht, ihren Besitz an die Sippe zurück. Im Jahr 1543 wird ein Teilungsvertrag aufgesetzt, der am 8.12.1557 abermals bestätigt wird (Rep. 101 591-593).
Nach dem Tod von Tyake (+ 1544) beginnt der Erbstreit um das Erbe von Etta von den Bunden (Rep. 101/II, 123, 124). Tyake hat wohl noch den Sterbetag von Etta erlebt (+ 1543), aber die Rechte an dieser Erbschaft für ihre unmündigen Töchter aus vorigen Ehen nicht mehr vertreten können.
Hayo Uniken von Lehr, nimmt als Familien-Oberhaupt die Erbteilung in die Hand. Er ordnet das Erbe für seine Geschwister und Miterben und ihm wird schon 1553 ein Vorrecht am Erbe zugebilligt.
Schon 1551 hat Hayo seiner Schwerster Hilla (verheiratet mit Abell tho Lellens aus den Ommelanden) den Heerd Wischenborg aus der Erbschaft als Brautschaft (Balborde) überwiesen. Am 28.08.1551 wird ein Vertrag zwischen Hayo und Abel Lellens (im Namen seiner Frau Hilla) aufgesetzt. Inhalt sind die Teilung des mütterlichen Erbes, Hillas Ehevertrag und das Testament des Bruders Johan. Hilla bekommt den Herd zu Wischenborg und 100 Gulden, die Johan ihr vermacht hat. Hayo erhält 20 Grase Land zu Pilsum (Rep. 101 591, 592).
Erst als Hayo seiner Schwerster Awa Vncken (verheiratet mit Adam Harkema) 1565 mit zwei Heerden zu Meedhusen im Groningerland abfindet, merken die Geschwister auf.
Sybo Crumminga (oo Etta Jarchsena Ismeptsna), Heerschop tho Bingum, fordert auch im Namen des Menno von Lehr (oo Etta) das ihren Ehefrauen rechtmäßig zustehende Erbe aus dem Nachlass der Etta von Bunde. Hayo wird vorgeworfen Erbe verschwiegen und unrechtmäßig einbehalten zu haben.
Die Übereinkunft lautet:
"Anno 1557, 8. Dez. hebben Heyno Sybolz vpt woldt im Reiderlandt wegen seiner minderjarig Kinder Johan vnd Eggen, Menno Wyardtz von Leher sampt seiner Hausfrauen Etta Hayckens tho Middlestum vnd Jarch Ismetzna nebenst seiner Ehefrau Ocka Ehrden tho Hatzum wohnende, alle jegenwordigh, mit fryen willen eindrechtiglich bekandt, jeder vor sich und seine Even, dass Heyno vnd Tyacka vpt Woldt, Eheluede, mit dem erb. Hayo Vncken tho Leher vngefehrlich im Jahre 1543 ein Vertrag geschlossen wegen saf. Etta von den Bunde, Loert Honnekens, Hausfrau, tho Groningen nagelatene Erffnisse u. guederen, nichts uthgenommen. Ein Sestenpart in die drei Heerde tho Wischenborgh, tho Hatzum vnd tho Stapelmoer, so voele, was Etta vorschreven an har vorfallen is; auch zwe grasen landes in die Bolech Venne in Reiderlandt bey Boomborch liggende...
Indem wolbemelter Hayo vnd syn Süster Awe Vncken van Leher in Gronigerlandt mit recht oder durch freundschaftt ichtswes (=etwas) mehr dan nu empfangen und genieten muchten. So ferne dieselben auerst nicht mehr ouerkomen noch Krig werde alss gesecht, so sollen vnd willen vorgenandte Tyaka vnd oere Kindern den Sesten deel an den Heerdt tho Stapelmoer, so van Etten guett berort, nu an öhr verfallen, ohne Heyen un Awen wederumb thogestan vnd in krafft dieses erstlich geschenket hebben, wieder Tyacka bouen geschehn, Haye oeck ewigh vnd erstlich ouergeven vnd vpgedragen dat geheele olde Steinhuiss tho Stapelmohr die Draken-Mundt geheten.
Tuege Dirich van Deuenter vnd Wilh. v. Steinwick, Borgers binnen Embden, vnd Vbbius Finsshem, Amtman."
Die Erben Sybo Crumminga und Menne Wiardes thor Haseborg werden erst in der II. oder III. Generation nach den Testamentsbedingungen der Etta von dem Bunde befriedigt.
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