Notizen |
- 1677 tritt Menne Sybens wieder als "ter Haseborg" auf. Sein Vater Sybo Hoytken wird nicht so benannt.
Menne ist seit 1677 Besitzer des Erbheerdes und leiht auf seinen ererbten Heerd 1677 und 1684 Gelder an.
- Nachkommen haben er und seine Frau Hille nicht, als Vormünder aber Nichte und Neffen zu betreuen.
- Hoytete und Menne Sybens beenden 1702 mit einem Vergleich einen Prozess. Diesen führten sie mit ihrem Schwager Albert Brechtezende, um das Erbe ihrer drei Mündel Franz, Sybo und Susanne Focken, seinen Stiefkindern. Die Geschwister sind inzwischen großjährig geworden und haben selbst geheiratet. In den Kirchenakten von Weener zeichnet Franz Focken "vor myn moeder Ocke Siebens" neben Hoytet Siebens und Menne Siebens ter Haseborg.
Albert Brechtesende zahlt 2250 Gulden, wofür er 4 "Dechmet Sanden" verpfändet. Er darf die von ihm angekauften Pferde behalten und die ausstehenden Forderungen gegen Wilke und Gotzen einziehen, hierdurch wird der am Wiener Hof geführte Prozess beendet.
- Franz Focken als Schüttmeister, Jan Temmen als Armenvorsteher, Menne ter Haseborg, Albert Brechtezende, Hoitet Sybens als Olderling und Sibe Focken unterschreiben am 13.10.1706 als Mitglied der Kirchengemeinde Weener, dass dem Schulmeister Aysse Habben, der Alters halben aus dem Dienst ausschied, eine Altersversorgung zusteht (Rep. 234, 66 S 58 R-59)
- Durch die Regelung der Erbschaft und der damit verbundenen Auszahlung der inzwischen sehr großen Familie scheint das Vermögen der ter Haseborgs sehr gelitten zu haben. Aus dem Verzeichnis von Mennes Nachlass sieht man erheblichen Vermögensschwund. Der ererbte Heerd ist weg (kommt über Mittelsmänner an die Familie Gryge in Weener) und auch eine Anzahl Ländereien, wie der eigenhändige Bericht des Vogtes Lucas Claessen aufweist. Immerhin vererbt Menne noch 1728 seinen Besitz zu Weener und anderes im Wert von 14.800 Gulden in der Hauptsache an die jüngsten Söhne seiner Nichte Susanne Focken.
- Im Testament von Menne Siebens ter Haseborgh, vom 10. September anno 1726, ist zu lesen: "Vünftens legatire und begiftige (ich) meiner sähligen Schwerster Ocke Siebens Kinder oder Kindts Kinder Frans Focken mit 100, sage einhundert Gulden, Sybe Focken mit 1.500 Gulden, schreibe eintausendfünfhundert Gulden, welches ebenfalls nach meinem tödtlichen Abgangk von meinen instituirten Erben abgeführt werden soll".
- Im Testament von Menne Siebens ter Haseborgh steht: "Sechstens legatire und begiftige ich Susanne Focken sählige zweyen Kinder Temme Janssen mit 400 Gulden, sage vierhundert Gulden, wenn er wieder nach Hause kommet, sonsten aber sothane vierhundert Gulden unter meine instituirende Erben auch erblich verbleiben müssen...." (Testament-Auszug von Menne Siebens ter Haseborgh vom 10. September anno 1726).
- Jan Siebens muss in jungen Jahren gestorben sein, denn nicht er sondern seine Kinder Sybo, Peter und Hayke oder denen Nachkommen werden von Menne S. ter Haseborg 1726 in seinem Testament mit Legaten bedacht.
- "... wie ich dann ebenfalls Fraucke Janssen legatiret und vermachet haben wollte 400 Gulden, wenn sie sich nicht wider meinen Willen bey meinem Leben verheyrahtet, welches sonst ebenfalles von meinen instituirten Erben abzuführen sey." (Testament-Auszug von Menne Siebens ter Haseborgh, vom 10. September anno 1726).
- "Menne Siebens ter Haseborgh vermachte sein Vermögen seinen beiden Großneffen, verfügte jedoch darüber hinaus folgende Legate: − 1.200 Gulden an die Kinder seines verstorbenen Bruders − 1.000 Gulden an »Peter Janssen oder deßen Kinder« − 800 Gulden an »Haijke Janssen Kinder« − 100 Gulden an einen weiteren Neffen − 1.500 Gulden an einen Sijbe Focken − 400 Gulden an »Susanna Focken Säl. Zweyen Kinderen« − 400 Gulden an eine Frauke Janssen − 20 Gulden an die Armen im Kirchspiel Weener. Nicht nur die Auszahlung der Geschwister, sondern auch die Summe der Legate konnte für den Haupterben durchaus eine Belastung darstellen. Der Gesamtwert der Güter des Menne Siebens ter Haseborgh betrug zwar 14.500 Gulden, allerdings war dieser Wert an die Immobilien gebunden. Es ist daher wahrscheinlich, dass auch die Legate in Raten abbezahlt wurden."
(Quelle: Einfach vornehm: Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit von Jessica Cronshagen S.127)
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