| Notizen |
- Ihre Eltern sterben im Jahr 1709. Die sechs Geschwister sind zu diesem Zeitpunkt alle Kinder und waren somit auf die Fürsorge ihrer Verwandten angewiesen.
- Im Testament von Menne Siebens ter Haseborgh steht: "Sechstens legatire und begiftige ich Susanne Focken sählige zweyen Kinder Temme Janssen mit 400 Gulden, sage vierhundert Gulden, wenn er wieder nach Hause kommet, sonsten aber sothane vierhundert Gulden unter meine instituirende Erben auch erblich verbleiben müssen...." (Testament-Auszug von Menne Siebens ter Haseborgh vom 10. September anno 1726).
- In QuF 1/1954 wird darauf verwiesen, dass er 1726 wahrscheinlich als verschollen gilt. Er wird im OSB Weener 1741 als "brouwer" erwähnt, als sein uneheliches Kind Susanna zur Welt kommt. Zu diesem Zeitpunkt ist er schon 40 Jahre alt. Die Mutter Gepke erst 21. Die beiden heiraten 11 Jahre später im Jahr 1752. Es wäre also gut möglich, dass er vorher schon einmal verheiratet war. Die Ehe wird von seinem Bruder Fokko Jans ter Haseborg geschlossen, der seit 1745 Pastor in Weener ist.
- Aus dem Kirchenbuch Larrelt stammt folgendes Zitat einer Taufe vom 3. Dezember 1713 eines unehelichen Kindes, dass deutlich macht, dass "die Kiche in damaliger Zeit den Ehebruch als große Sünde ansah und strenge Kirchenbuße forderte. Aus heutiger Sicht ist es kaum nachzuvollziehen, in welch eindringlicher Form der Pastor der jungen Ehebrecherin ins Gewissen redete. Diese mußte ein umständliches, langwieriges Sündenregister über sich ergehen lassen.
Aus dem Kirchenbuch Larrelt, 3. Dezember 1713, Textübersetzung ins Hochdeutsche:
"Sonntag Nachmittag getauft ein Uneheliches 19. November Sonntagabend um 7 Uhr allhier geboren von Bonnina Olingius aus Scheemda herübergekommen, sagte der Vater sei ein Mathias Branthorst dort wohnend und getraut. Womit ich entsprechend der Ordnung unserer Emder Ostfriesischen Kirchen handelte, nachdem ich sie allein in ihrer Slaapstee ernstlich hatte bestraft und ihr das große Ausmaß der Sünde eines Ehebruchs nach Gottes Wort verdeutlicht hatte, mußte sie selbst das Kind in der Kirche zur Taufe halten.
Nachdem ich von der Kanzel die Taufformulierung vorgelesen hatte, ging ich von der Kanzel zum Taufbecken, wo die Mutter mit ihrem Kind auf dem Arm vor mir stand, erläuterte ich ihr gemäß I Tim.5:20 die Absicht einer Heirat und verdeutlichte, wie streng der Ehebruch nach dem 7. Gebot verboten sei, als auch "wat straffe naar het ligchaam Deut.22:22,24 en eeuwiglijk gedreigt worden aan een onbekeerden hoereerder" und Ehebrecher I Kor.6:10, Offenbarung 21:8. Ich hielt ihr vor, dass eine öffentliche Kirchenbuße gefordert sei und ich ermahnte sie zum Bekenntnis aus dem Spruch 28:13, lJoh.l:9 und auch forderte ich sie auf, öffentlich und gewissenhaft mir diese drei Fragen zu beantworten:
1. Ob sie vor Gott und dieser Gemeinde ihre Sünde der Hurerei bekenne
2. Ob sie deswegen Reue zeige
3. Ob sie Besserung gelobe
Jedesmal wenn sie mit ja antwortete, verkündigte ich betrübt gemäß Joh.20:23, Matth.l8:16 und tröstete sie mit 1 Joh.1:7, Math.21:31 , Hebr.11:31 und Jac.2:25. Darauf fragte ich sie dann auch noch nach den gewöhnlichen Tauffragen, die sie mit ja beantwortete, taufte ich das Kind gemäß ihren Worten auf den Namen Lisbeth, dazu einen Segen aussprechend auf die Mutter und das Kind."
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